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Ethik-Richtlinien in der IHP John Brinley Akademie

Die IHP John Brinley Akademie hat sich zur Beachtung der Ethik-Richtlinien des BVPPT Berufsverband  für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie e.V. * Professional Association for Counseling, Education & Psychotherapy e.V. verpflichtet.

Die nachfolgend aufgeführten Counselor-Ethik-Richtlinien bestimmen somit Haltung und Einstellung aller am Aus- und Weiterbildungsprozess Beteiligten, auch wenn keine Mitgliedschaft im BVPPT vorliegt.

COUNSELOR-ETHIK-RICHTLINIEN DES BVPPT IM WORTLAUT:

„Diese Ethik-Richtlinien gelten für die Mitglieder des BVPPT in Bezug auf das Verhalten in ethischen Fragen bei ihrer Berufsausübung. Sie wurden von der Mitgliederversammlung beschlossen und werden allen neuen Mitgliedern bei ihrem Eintritt in den Verband ausgehändigt.

Ein Counselor erkennt die Würde eines jeden Menschen an.

In der beratenden Arbeit spielt die innere Haltung des Counselors gegenüber den Klienten eine wesentliche Rolle. Hierzu gehören:

das wertschätzende und respektvolle Verhalten gegenüber den Klienten und ihrer Thematik
•    die Aufrichtigkeit gegenüber den Klienten
•    der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung
•    die Unterstützung der Eigenständigkeit und Selbstverantwortung des Klienten
Diese Grundhaltung des Counselors ist zentrale Voraussetzung für Counseling.

Die berufliche Beziehung des Counselors ist gegenüber den Klienten durch einen Vertrag zeitlich definiert. In dem Vertrag sind Rahmenbedingungen (u.a. Auftrag, Honorar, Beginn und Ende des Counseling, Verfahren bei Ausfallterminen, Modalitäten bei Unterbrechung bzw. vorzeitiger Beendigung des Counseling) aufzuführen. Der Counselor obliegt der Schweigepflicht und dem gesetzlichen Datenschutz, an die er auch nach Beendigung des Vertrages gebunden ist.

Der Counselor informiert die Klienten über das Vorgehen seiner Beratungstätigkeit und über die Möglichkeiten und Grenzen der angebotenen Leistung.

Sofern Klienten nicht in der Lage oder bereit sind, den Vertrag einzuhalten, muss der Vertrag gemeinsam überprüft und gegebenenfalls vom Counselor gelöst werden. Es  hat ein verantwortlicher Abschluss zu erfolgen.

Der Counselor verpflichtet sich, sein Fachwissen und seine Beratungskompetenz zum Wohle und im Interesse der Klienten einzusetzen und keine Klienten absichtlich oder fahrlässig zu schädigen.

Counselor nützen Klienten in keiner Weise aus, insbesondere nicht in finanzieller, persönlicher und emotionaler Hinsicht. Sexuelle Beziehungen zwischen Counselor und Klienten sind untersagt.

Bei übergreifenden Beratungsthemen ist der Counselor verpflichtet, seine Klienten  auf weitere Fachleute hinzuweisen.

Counselor üben ihren Beruf in voller Verantwortung gegenüber den Gesetzen des Staates oder Landes aus, in dem sie leben und arbeiten.

Counselor unterlassen Aussagen und Aktivitäten, die andere Counselor persönlich, beruflich und / oder finanziell schädigen. Direkte, persönliche und sachliche Kritik untereinander ist hingegen willkommen.

Der Counselor verpflichtet sich zur kollegialen Supervision, sich durch Seminare, Konferenzen und persönliches Studium weiterzubilden, sowie sich über die Belange des Berufsverbandes regelmäßig zu informieren.

Der Verband verfügt über eine Schlichtungsstelle. Counselor haben die Verantwortung, Kollegen/-innen zu konfrontieren, wenn sich diese nicht entsprechend der Ethik-Richtlinien des Verbandes verhalten, oder dies dem Vorstand mitzuteilen, damit dieser entsprechend eingreifen kann.

Beraten und beschlossen auf der BVPPT-Mitgliederversammlung am 23.01.2009.“

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