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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Weiterbildungskursen beim INSTITUT FÜR HUMANISTISCHE PSYCHOLOGIE e.V. (IHP) - Träger der staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtung "John-Brinley-Akademie" (JBA)

I. Kursangebote 

Kursverlauf

IHP/JBA-Kurse finden vorwiegend im Tagungs- und Veranstaltungszentrum Haus Overbach in Jülich-Barmen oder in anderen, für die Weiterbildung geeigneten, angemieteten Häusern statt. Die Vermittlung der Weiterbildungsziele erfolgt in Lerngruppen. Die Gruppengrößen sind am jeweiligen Kursthema ausgerichtet. Die Kursgruppe wird von einem/einer KursleiterIn des IHP/JBA nach dem in der Ausschreibung veröffentlichten inhaltlichen und formalen Konzept begleitet. Bei Ausfall des/der Kursleiters/Kursleiters kann das IHP/JBA eine(n) StellvertreterIn mit der Leitung des Kurses beauftragen oder einen neuen Termin benennen.

II. Buchung einzelner Kurstermine

1. Kursbeitrag

Der Kursbeitrag ist in der jeweils vereinbarten Höhe und zum vereinbarten Zeitpunkt oder bei Teilzahlungen zu den vereinbarten Zeitpunkten zu zahlen. Die termingerechte(n) Zahlung(en) ist/sind Voraussetzung für eine verbindliche Kursteilnahme. Der Kursbeitrag beinhaltet in der Regel - wenn in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist - die Deckung aller anfallenden Kosten (Honoraranteile, Organisationsanteile, Unterkunft und Verpflegung).

2. Anmeldung / Rücktritt

Die Anmeldung zum Kurs ist verbindlich, wenn seitens des IHP/JBA ein Teilnehmerplatz zugesagt und vom Teilnehmer die Anmeldegebühr geleistet ist. Bei Rücktritt vom zugesagten Kurs behält das IHP/JBA einen Verwaltungsanteil von 50 EUR ein. Bei Rücktritt innerhalb von 20 Tagen vor Kursbeginn bleibt der für diesen Kurs zu zahlende Kursbeitrag  gleichwohl zu zahlen, wenn kein Ersatzteilnehmer einspringt. Änderung des angegebenen Kurs-Termins, des Kurs-Programms und/oder des angegebenen Kurs-Ortes sind aus organisatorischen Gründen möglich, berechtigen jedoch zum Rücktritt des gebuchten Kurses bei voller Kostenerstattung.

3. Teilnahmebescheinigung

Jede(r) TeilnehmerIn hat Anspruch auf eine Bescheinigung seiner/ihrer Teilnahme am Kurs. Sie dokumentiert das Kurs-Thema, die Kursdauer, den Namen der Kursleitung, des Kursortes und, falls gewünscht, der gezahlten Beiträge. Die Bescheinigung wird in der Regel zum Ende des Kurses bereitgehalten.

4. Kursabsage

IHP/JBA ist berechtigt einen Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl, kurzfristigem Ausfall der Kursleitung oder des Kursortes etc. abzusagen. Bereits gezahlte Kursbeiträge werden unverzüglich erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatzkurs umgebucht. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

III. Längerfristige Weiterbildungsprojekte

1. Weiterbildungsverlauf

Die Kurstermine finden vorwiegend im Tagungs- und Veranstaltungszentrum Haus Overbach in Jülich-Barmen oder in anderen, für die Weiterbildung geeigneten, angemieteten Häusern statt. Änderungen einzelner Termine und/oder der angegebenen Orte sind aus organisatorischen Gründen möglich. Sofern eine solche Änderung für den/die TeilnehmerIn unzumutbar ist, kann er/sie für jeden geänderten Termin kostenlos einen Ersatztermin in Anspruch nehmen, sofern sich IHP/JBA und TeilnehmerIn zuvor nicht auf eine andere Regelung verständigt haben. Die Weiterbildungsgruppe wird von einem(r) GruppenleiterIn des IHP/JBA nach dem in der Ausschreibung veröffentlichten inhaltlichen und formalen Konzept begleitet. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an allen Veranstaltungen. Für die ausgeschriebene Dauer eines Kursprojektes (z.B. Counselor Basis Training) ist die Anzahl der Kurstage verbindlich. Der zeitliche Rahmen - z.B. 1 Jahr - ist ein Hinweis auf den zu erwartenden Umfang. Aus organisatorischen Gründen ist ein Abweichen von diesem zeitlichen Rahmen in geringem Umfang möglich. 
Bei Ausfall des/der KursleitersIn kann das IHP/JBA eine(n) StellvertreterIn mit der Leitung des Kurses beauftragen oder einen neuen Termin benennen. Jede Weiterbildungsgruppe wählt eine(n) KurssprecherIn, der/die die KursleiterInnen und das IHP/JBA bei organisatorischen und/oder inhaltlichen Absprachen unterstützt. Die KurssprecherInnen treffen sich in der Regel einmal jährlich mit der IHP/JBA-Leitung im Rahmen der Kurssprecherkonferenz.

2. Anmeldung / Rücktritt

Die Anmeldung zum längerfristigen Weiterbildungskurs ist verbindlich, wenn seitens des IHP/JBA ein Teilnehmerplatz zugesagt und vom Teilnehmer die Anmeldegebühr geleistet ist. Bei Rücktritt vom zugesagten Kurs behält das IHP/JBA einen Verwaltungsanteil von 50 EUR ein. Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn bleibt der für diesen Kurs zu zahlende Kursbeitrag  des ersten Kursblocks gleichwohl zu zahlen.

3. Kündigung

Das IHP/JBA ist berechtigt, das längerfristige Weiterbildungsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich und kann ohne Angabe der Gründe erfolgen. Der/die TeilnehmerIn kann das längerfristige Weiterbildungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Für die Abrechnung der Kursbeiträge gilt in allen Fällen, dass die Kurstage anteilig berechnet werden, während derer das Weiterbildungsverhältnis bestand. Kurstermine, an denen der/die TeilnehmerIn innerhalb des Zeitraums, in dem das Weiterbildungsverhältnis bestand, nicht teilgenommen hat, werden ebenfalls berechnet. Für die Berechnung gilt der jeweilige vereinbarte Kurs-Tagessatz zuzüglich eventuell vereinbarter Aufschläge.

4. Kursbeiträge

Die Kursbeiträge sind in der jeweils vereinbarten Höhe und zu den vereinbarten Zeitpunkten zu zahlen. Die nicht termingerechte Zahlung stellt einen Kündigungsgrund dar. Der Kursbeitrag beinhaltet in der Regel - wenn in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist - die Deckung aller anfallenden Kosten (Honoraranteile, Organisationsanteile, Unterkunft und Verpflegung), soweit der Kurs in einem der vom IHP/JBA geführten Bildungshäuser stattfindet. Für Kursabschnitte, die über das erste Weiterbildungsjahr hinausgehen, behält sich das IHP/JBA eine Erhöhung der Kursgebühren im Rahmen allgemeiner Preissteigerungen vor.
Für die Erlangung des angestrebten Zertifikates muss der/die TeilnehmerIn alle vereinbarten Kurstage absolvieren. Bei Ausgleich von Fehlzeiten wird eine Umbuchungsgebühr von 40 EUR pro Kurstag fällig.

5. Wahlwoche/Bildungsurlaub

Pro Weiterbildungsjahr ist für die IHP/JBA-Teilnehmerschaft der längerfristigen Weiterbildungsprojekte die Teilnahme an einer Wahlwoche aus dem IHP/JBA-Wahlwochenprogramm vorgesehen. Die vorgesehene Anzahl der Wahlwochen ist dem jeweiligen Konzept zu entnehmen. Der Beitrag dafür ist in der Höhe des jeweiligen Kurstagessatzes im Kursbeitrag enthalten. Bei Wahlwochen mit einem höheren Preis ist die Differenz als Aufpreis zu zahlen. Die Anmeldung zu den Wahlwochen erfolgt spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Bei Absage der Teilnahme an einer Wahlwoche innerhalb von 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Umbuchungsgebühr von 40 EUR pro Kurstag berechnet. 

6. Sonderseminare

Im Rahmen bestimmter Weiterbildungsprojekte sind Sonderseminare Bestandteil der längerfristigen Weiterbildung. Die Anmeldung zu solchen Seminaren erfolgt spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Bei Absage der Teilnahme an einem Sonderseminar innerhalb von 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Umbuchungsgebühr von 40 EUR pro Kurstag berechnet.

7. Teilnahmebescheinigung

Jede(r) TeilnehmerIn hat Anspruch auf eine Bescheinigung seiner/ihrer Teilnahme am jeweiligen Kurstermin. Sie dokumentiert das Kurs-Thema, die Kursdauer, den Namen der Kursleitung, des Kursortes und, falls gewünscht, der gezahlten Kurs-Beiträge. Die Bescheinigung wird in der Regel zum Ende des Kurses bereit gehalten oder am Jahresende für das laufende Jahr bzw. bei Austritt oder Abschluss des Kurses nach dem Schlusstermin ausgestellt.

8. Zertifikat

Das Zertifikat wird bei Abschluss eines Kurses ausgestellt, wenn alle Kursteile erfüllt sind; Fehlzeiten müssen ausgeglichen werden. Es beinhaltet die inhaltlich-konzeptionelle Beschreibung des Kurses und bestätigt die Teilnahme. Das IHP/JBA kann im Zertifikat in Abstimmung mit der Kursleitung Stellung zu Qualifikationen nehmen, die der/die TeilnehmerInnen sich im Laufe des Kurses erworben hat. Die Vergabe des Zertifikates kann davon abhängig gemacht werden, dass der/die TeilnehmerIn zusätzliche Lernschritte unternimmt, z.B. im Rahmen von Einzelkonsultationen, zusätzlichen Kurstagen o.ä. In der Regel wird dieses Zusätzliche zwischen TeilnehmerIn, IHP/JBA und Kursleitung vereinbart.

IV. Allgemeine Bestimmungen

1. Datenschutz

IHP/JBA, Kursleiter und Teilnehmer verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Teilnehmerdaten einschließlich der Information über den Verlauf des individuellen Lernprozesses. Insbesondere gibt das IHP/JBA keine Adressen an gewerbliche Adressenhändler weiter. Das IHP/JBA ist berechtigt, für die Unterstützung des Aufbaues von regionalen Lerngruppen Adressen eingeschriebener TeilnehmerInnen weiterzugeben. 
Das IHP/JBA verpflichtet sich, im Rahmen seiner weiterbildungsbegleitenden Forschungsarbeit persönlichkeitsbezogene Daten und Informationen in seinen Veröffentlichungen so darzustellen, dass keine bestimmten Personen erkennbar sind.

2. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Kurszusage seitens IHP/JBA sowie der schriftlichen oder elektronischen Zustimmung oder dem ersten Zahlungseingang seitens Teilnehmerin/Teilnehmer als vereinbart.

3. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Aachen

Stand: Mai 2016

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