Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub) ist ein Element des lebensbegleitenden Lernens von Angestellten und Arbeiter/innen. Drei bis fünf Tage jährlich können Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit an Seminaren teilnehmen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. In vielfältigen Veranstaltungen kann auf diese Weise das eigene Wissen und Können regelmäßig aufgefrischt und am politisch-gesellschaftlichen Leben in NRW teilgenommen werden. Das Arbeitnehmerweiterbildungs-Gesetz NRW (AWbG) regelt Umfang, Inhalte und Anspruch des Bildungsurlaubs für Nordrhein-Westfalen.
Nach dem ArbeitnehmerWeiterbildungsGesetz NRW sind alle Veranstalter von Bildungsmaßnahmen anerkannt, die "die staatliche Anerkennung nach dem Weiterbildungsgesetz von NRW" besitzen.
Das NRW-Gesetz kennt keine Einzelanerkennungen von Seminaren, sondern nur von "nach dem AWbG anerkannten Veranstaltern". Grundsätzlich gelten dessen Seminare dann als anerkannt, wenn sie die formalen Bedingungen (Dauer, Veranstaltungsort, Thema) erfüllen, ein gültiges und anerkanntes Weiterbildungszertifikat vorweisen und bei der zuständigen Bezirksregierung als "nach dem AWbG anerkannter Veranstalter" gelistet sind.
Falls also eine unserer Kursveranstaltungen thematisch in ihr derzeitiges Arbeitsfeld passt, stellen wir Ihnen gerne eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber aus. Bitte prüfen sie zunächst, ob bei ihnen die geforderten individuellen Voraussetzungen nach dem AWbG erfüllt sind.